Führerscheinklassen
Unser Angebot
Folgende Führerscheinklassen kannst Du bei uns erwerben:
Führerscheinklassen
Informationen zur Klasse B
Fahrzeugart
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut
sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: | Info: |
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Die Klasse B197 bewirkt keine automatische Einschränkungsbefreiung in Bezug auf die Schaltwagenregelung auf aufbauende Erweiterungsklassen. Solltest du noch nicht im Besitz eines Führerscheins der A-Klasse sein, beginnt mit dem Erwerb der Klasse B (unabhängig von der Schlüsselzahl 197) deine 2-jährige Probezeit. |
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: | Info: |
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Die zulässige Gesamtmasse des Zuges (PKW 3,5 t und Anhänger 3,5 t) beträgt max. 7 Tonnen. Wird ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg mitgeführt, ist die Fahrerlaubnisklasse C1E notwendig. Keine Klassen eingeschlossen |
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
schließt die Klasse AM, A1 und A2 mit ein, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A - 21 Jahre für Trikes - 24 Jahre beim Direkterwerb
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung erforderlich
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: | Info: |
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Bei der Erweiterung der Klasse A2 auf A gibt es die Möglichkeit, den Stufenführerschein zu erwerben. Die Klassen AM, A1 und A2 sind eingeschlossen |
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung von max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg
- ab 16 Jahren
- schließt die Klasse AM mit ein
Dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
- ab 16 Jahren
- schließt die Klasse AM mit ein
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: | Info: |
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Die Klasse AM ist eingeschlossen |
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: | Info: |
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Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf A2 gibt es die Möglichkeit, den Stufenführerschein zu erwerben Die Klassen AM und A1 sind eingeschlossen |
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: | Info: |
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Die Eintragung der Schlüsselzahl B 196 stellt keinen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A1 dar. Daher ist eine Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich. Fahren im Ausland nicht gestattet. |
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: | Info: |
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Für Mofa wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Diese stellt keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne dar. |