Führerscheinklassen

Unser Angebot

Folgende Führerscheinklassen kannst Du bei uns erwerben:

Führerscheinklassen

PKW - Klasse B (Schlüsselzahl 197)

Informationen zur Klasse B
Fahrzeugart
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut
sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung: Info:
  • Theorie und Praxis
  • Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen:
    AM und L
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
  • Biometrisches
  • Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Die Klasse B197 bewirkt keine automatische Einschränkungsbefreiung in Bezug auf die Schaltwagenregelung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
Solltest du noch nicht im Besitz eines Führerscheins der A-Klasse sein, beginnt mit dem Erwerb der Klasse B (unabhängig von der Schlüsselzahl 197) deine 2-jährige Probezeit.
Anhänger - Klasse BE/B96
Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung: Info:
  • Theorie und Praxis
  • Theorieprüfung
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
    Vorbesitz Klasse B
Die zulässige Gesamtmasse des Zuges (PKW 3,5 t und Anhänger 3,5 t) beträgt max. 7 Tonnen.
Wird ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg mitgeführt, ist die Fahrerlaubnisklasse C1E notwendig. Keine Klassen eingeschlossen
Motorrad - Klasse A

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

schließt die Klasse AM, A1 und A2 mit ein, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A - 21 Jahre für Trikes - 24 Jahre beim Direkterwerb

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung erforderlich

Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung: Info:
  • Theorie und Praxis
  • Bei Vorbesitz A2: Nur Praxis
  • Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Bei Vorbesitz A2: Nur praktische Prüfung
  • Mindestalter: grundlegend 24 Jahre (kann auf 20 Jahre sinken beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A2)
  • Biometrisches
  • Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Bei der Erweiterung der Klasse A2 auf A gibt es die Möglichkeit, den Stufenführerschein zu erwerben.
Die Klassen AM, A1 und A2 sind eingeschlossen
Motorrad - Klasse A1

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung von max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • ab 16 Jahren
  • schließt die Klasse AM mit ein

Dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW
  • ab 16 Jahren
  • schließt die Klasse AM mit ein
Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung: Info:
  • Theorie und Praxis
  • Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder
    Reisepass mit
  • Meldebestätigung
Die Klasse AM ist eingeschlossen
Motorrad - Klasse A2
Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung: Info:
  • Theorie und Praxis
  • Bei Vorbesitz A1: Nur Praxis
    Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Bei Vorbesitz A1:
    Nur praktische Prüfung
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf A2 gibt es die Möglichkeit, den Stufenführerschein zu erwerben
Die Klassen AM und  A1 sind eingeschlossen
Motorrad 125 ccm - Klasse B 196
Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung: Info:
  • Theorie
  • Keine Prüfung
  • Erweiterung des Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Die Eintragung der Schlüsselzahl B 196 stellt keinen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A1 dar. Daher ist eine Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.
Fahren im Ausland nicht gestattet.
Mofa
Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung: Info:
  • Theorie und Praxis
  • Theorieprüfung
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Für Mofa wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Diese stellt keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne dar.

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