Führerscheinklassen

Unser Angebot

Folgende Führerscheinklassen kannst Du bei uns erwerben:

Führerscheinklassen

PKW - Klasse B (Schlüsselzahl 197)

Informationen zur Klasse B
Fahrzeugart
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut
sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung:
  • Theorie und Praxis
  • Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen:
    AM und L
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
  • Biometrisches
  • Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Info: Die Klasse B197 bewirkt keine automatische Einschränkungsbefreiung in Bezug auf die Schaltwagenregelung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
Solltest du noch nicht im Besitz eines Führerscheins der A-Klasse sein, beginnt mit dem Erwerb der Klasse B (unabhängig von der Schlüsselzahl 197) deine 2-jährige Probezeit.

 

Anhänger - Klasse BE/B96
Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung:
  • Theorie und Praxis
  • Theorieprüfung
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
    Vorbesitz Klasse B

Info: Die zulässige Gesamtmasse des Zuges (PKW 3,5 t und Anhänger 3,5 t) beträgt max. 7 Tonnen.
Wird ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg mitgeführt, ist die Fahrerlaubnisklasse C1E notwendig. Keine Klassen eingeschlossen.

 

Motorrad - Klasse A

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

schließt die Klasse AM, A1 und A2 mit ein, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A - 21 Jahre für Trikes - 24 Jahre beim Direkterwerb

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung erforderlich

Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung:
  • Theorie und Praxis
  • Bei Vorbesitz A2: Nur Praxis
  • Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Bei Vorbesitz A2: Nur praktische Prüfung
  • Mindestalter: grundlegend 24 Jahre (kann auf 20 Jahre sinken beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A2)
  • Biometrisches
  • Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Info: Bei der Erweiterung der Klasse A2 auf A gibt es die Möglichkeit, den Stufenführerschein zu erwerben.
Die Klassen AM, A1 und A2 sind eingeschlossen

Kleinkraftrad - AM
  • Zweirädrige Kleinkrafträder (z. B. Roller, Mopeds)

  • Dreirädrige Kleinkrafträder

  • Leicht-Quads und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Alle Fahrzeuge mit:

  • max. 50 cm³ Hubraum (bei Verbrennungsmotor)

  • oder max. 4 kW Leistung (bei Elektromotor)

  • und Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h

Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung:
  • Theorie und Praxis
  • Mindestalter: 16
  • Biometrisches
  • Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Info: Die Klasse AM ist in allen anderen Führerscheinklassen ab B aufwärts enthalten (z. B. B, C, D etc.).
Für Jugendliche ist sie oft der erste Einstieg in die mobile Unabhängigkeit.

Motorrad - Klasse A1

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung von max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • ab 16 Jahren
  • schließt die Klasse AM mit ein

Dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW
  • ab 16 Jahren
  • schließt die Klasse AM mit ein
Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung:
  • Theorie und Praxis
  • Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder
    Reisepass mit
  • Meldebestätigung

Info: Die Klasse AM ist eingeschlossen.

Motorrad - Klasse A2
Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung:
  • Theorie und Praxis
  • Bei Vorbesitz A1: Nur Praxis
    Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Bei Vorbesitz A1:
    Nur praktische Prüfung
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Info: Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf A2 gibt es die Möglichkeit, den Stufenführerschein zu erwerben
Die Klassen AM und  A1 sind eingeschlossen.

Motorrad 125 ccm - Klasse B 196
Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung:
  • Theorie
  • Keine Prüfung
  • Erweiterung des Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Info: Die Eintragung der Schlüsselzahl B 196 stellt keinen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A1 dar. Daher ist eine Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.
Fahren im Ausland ist nicht gestattet.

Mofa
Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung:
  • Theorie und Praxis
  • Theorieprüfung
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Info: Für Mofa wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Diese stellt keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne dar.

LKW - Kasse C/C1

C1: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg bis max. 7.500 kg, zur Beförderung von max. 8 Personen (außer Fahrer).
Anhänger dürfen bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden.

C: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg (ohne Obergrenze), ebenfalls zur Beförderung von max. 8 Personen (außer Fahrer).
Anhänger dürfen bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden.

Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung:
  • Theorie und Praxis
  • Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen:

    - C1: keine        weiteren Klassen

    - C: C1 wird mit eingeschlossen
  • Mindestalter:

C1: ab 18 Jahren

C : ab 21 Jahre

    • 18 Jahre mit Berufskraftfahrer- qualifikation (BKrFQG)

  • Besitz der Klasse B

  • Biometrisches Passfoto

  • Sehtest (für Lkw)

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Ärztliches Gutachten (körperliche Eignung)

  • Augenärztliches Gutachten

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Info: Für die gewerbliche Nutzung ist eine Berufskraftfahrerqualifikation (Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation) erforderlich.

Anhänger - Kasse CE/CE1

C1E: Zugfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht übersteigt.

CE: Zugfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, keine Gewichtsbeschränkung für die Kombination.

Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung:
  • Praxis
  • praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen:

    - CE1: keine weiteren Klassen

    - CE: CE1, BE wird mit eingeschlossen
  • Mindestalter:

    C1: ab 18 Jahren

    C : ab 21 Jahre regulär

    • 18 Jahre mit Berufskraftfahrer-qualifikation (BKrFQG)

  • Besitz der Klasse C1 für C1E bzw. C für CE

  • Biometrisches Passfoto

  • Sehtest (für Lkw)

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Ärztliches Gutachten (körperliche Eignung)

  • Augenärztliches Gutachten

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Info: Für die gewerbliche Nutzung ist eine Berufskraftfahrerqualifikation (Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation) erforderlich.

Klasse L

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,

  • mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h

  • mit Anhängern: max. 25 km/h (kombiniert)

Ebenfalls eingeschlossen:
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h.

Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung:
  • theoretische Ausbildung und Theorieprüfung – keine praktische Prüfun
  • Mindestalter: 16
  • Biometrisches Passfoto

  • Sehtest

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Info: Die Klasse L ist vor allem für Personen gedacht, die land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Rahmen von Beruf, Ausbildung oder Familienbetrieb führen müssen.

Klasse T

Zugmaschinen der Land- oder Forstwirtschaft,

  • bis 60 km/h

  • bis 40 km/h

  • Anhänger erlaubt
    Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Erntemaschinen etc.

Einsatz nur im land- oder forstwirtschaftlichen Kontext.

Ausbildung/Prüfung: Voraussetzung:
  • Theoretische und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: L

  • Mindestalter:

16 Jahre: für Fahrzeuge bis 40 km/h

18 Jahre: für Fahrzeuge bis 60 km/h

  • Biometrisches Passfoto

  • Sehtest

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

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