Führerscheinklassen
Unser Angebot
Folgende Führerscheinklassen kannst Du bei uns erwerben:
Führerscheinklassen
Informationen zur Klasse B
Fahrzeugart
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut
sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: |
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Info: Die Klasse B197 bewirkt keine automatische Einschränkungsbefreiung in Bezug auf die Schaltwagenregelung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
Solltest du noch nicht im Besitz eines Führerscheins der A-Klasse sein, beginnt mit dem Erwerb der Klasse B (unabhängig von der Schlüsselzahl 197) deine 2-jährige Probezeit.
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: |
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Info: Die zulässige Gesamtmasse des Zuges (PKW 3,5 t und Anhänger 3,5 t) beträgt max. 7 Tonnen.
Wird ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg mitgeführt, ist die Fahrerlaubnisklasse C1E notwendig. Keine Klassen eingeschlossen.
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
schließt die Klasse AM, A1 und A2 mit ein, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A - 21 Jahre für Trikes - 24 Jahre beim Direkterwerb
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung erforderlich
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: |
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Info: Bei der Erweiterung der Klasse A2 auf A gibt es die Möglichkeit, den Stufenführerschein zu erwerben.
Die Klassen AM, A1 und A2 sind eingeschlossen
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Zweirädrige Kleinkrafträder (z. B. Roller, Mopeds)
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Dreirädrige Kleinkrafträder
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Leicht-Quads und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Alle Fahrzeuge mit:
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max. 50 cm³ Hubraum (bei Verbrennungsmotor)
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oder max. 4 kW Leistung (bei Elektromotor)
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und Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: |
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Info: Die Klasse AM ist in allen anderen Führerscheinklassen ab B aufwärts enthalten (z. B. B, C, D etc.).
Für Jugendliche ist sie oft der erste Einstieg in die mobile Unabhängigkeit.
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung von max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg
- ab 16 Jahren
- schließt die Klasse AM mit ein
Dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
- ab 16 Jahren
- schließt die Klasse AM mit ein
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: |
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Info: Die Klasse AM ist eingeschlossen.
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: |
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Info: Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf A2 gibt es die Möglichkeit, den Stufenführerschein zu erwerben
Die Klassen AM und A1 sind eingeschlossen.
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: |
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Info: Die Eintragung der Schlüsselzahl B 196 stellt keinen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A1 dar. Daher ist eine Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.
Fahren im Ausland ist nicht gestattet.
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: |
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Info: Für Mofa wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Diese stellt keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne dar.
C1: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg bis max. 7.500 kg, zur Beförderung von max. 8 Personen (außer Fahrer).
Anhänger dürfen bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden.
C: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg (ohne Obergrenze), ebenfalls zur Beförderung von max. 8 Personen (außer Fahrer).
Anhänger dürfen bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden.
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: |
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C1: ab 18 Jahren C : ab 21 Jahre
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Info: Für die gewerbliche Nutzung ist eine Berufskraftfahrerqualifikation (Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation) erforderlich.
C1E: Zugfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht übersteigt.
CE: Zugfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, keine Gewichtsbeschränkung für die Kombination.
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: |
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Info: Für die gewerbliche Nutzung ist eine Berufskraftfahrerqualifikation (Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation) erforderlich.
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
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mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h
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mit Anhängern: max. 25 km/h (kombiniert)
Ebenfalls eingeschlossen:
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h.
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: |
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Info: Die Klasse L ist vor allem für Personen gedacht, die land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Rahmen von Beruf, Ausbildung oder Familienbetrieb führen müssen.
Zugmaschinen der Land- oder Forstwirtschaft,
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bis 60 km/h
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bis 40 km/h
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Anhänger erlaubt
Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Erntemaschinen etc.
Einsatz nur im land- oder forstwirtschaftlichen Kontext.
Ausbildung/Prüfung: | Voraussetzung: |
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16 Jahre: für Fahrzeuge bis 40 km/h 18 Jahre: für Fahrzeuge bis 60 km/h
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